Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen
zwischen der doCount AG und dem Auftraggeber verbindlich, sofern sie im Angebot, im Vertrag
oder in der Auftragsbestätigung von doCount AG als anwendbar erklärt und dem Besteller
übergeben werden und soweit im Vertrag nicht explizit etwas abweichendes vereinbart wird.
Die AGB betreffen die Verträge und Aufträge für sämtliche Produkte und Angebote der
doCount AG.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie entweder im Vertrag ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind oder von doCount AG schriftlich bestätigt werden.

1.3 Bestellungen, Auftragsbestätigungen sowie jede Gegenäusserung des Auftraggebers unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen
werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Auftraggebers
werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertrag dennoch ohne ausdrücklichen
Widerspruch ausgeführt wird.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 doCount AG bietet individuelle Online Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Internetund
Medienpräsenz und schaltet Werbekampagnen im Internet und anderen Medien.

2.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftrag
geber und doCount AG vereinbart.

2.3 doCount AG erbringt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine exklusiven Dienstleistungen für
einzelne Branchen oder geografische Gebiete. doCount AG wird jedoch nicht den Interessen
eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen, sondern
die Interessen jedes einzelnen Auftraggebers bestmöglich wahren.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Alle Angebote von doCount AG sind freibleibend und bis zum Abschluss des Vertrages unverbindlich.

3.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn doCount AG eine Annahmeerklärung einer Offerte
oder die Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt hat oder wenn doCount AG mit der
Ausführung des Auftrages beginnt. Bis zur Annahme und Bestätigung kann doCount AG ohne
Kostenfolge vom Angebot zurücktreten.

3.3 Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die doCount AG berechtigt,
Telefongespräche bzw. -bestellungen auf Tonträger aufzunehmen.

 

4. Vertragsabwicklung

4.1 Der Auftraggeber stellt doCount AG alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen,
Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Er verpflichtet sich, alle notwendigen
Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit doCount AG die vereinbarten Leistungen vertragskonform
erbringen kann.

4.2 Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Auftritte verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Regeln zu kennen und einzuhalten und ist dafür
gegenüber doCount AG verantwortlich.

4.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass bei wechselnden Inhalten jeweils eine aktuelle Fassung
bei doCount AG vorliegt. doCount AG ist nicht verpflichtet, die Aktualität zu prüfen und
diese beim Auftraggeber anzumahnen.

4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann doCount AG die vereinbarten
Leistungen vollumfänglich in Rechnung stellen, auch dann, wenn der Auftrag nicht
abgeschlossen werden kann. Entsteht durch die verursachte Verzögerung bei einem späteren
Abschluss ein Mehraufwand, kann doCount AG diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.

4.5 Wird dem Auftraggeber das durch doCount AG geschaffene Produkt zur Vorprüfung vorgelegt,
wozu doCount AG ohne entsprechende Vereinbarung nicht verpflichtet ist, hat der Auftraggeber
das Produkt ohne Verzug zu prüfen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Ohne Rückmeldung
ist doCount AG berechtigt, das Produkt zu verwenden.

4.6 Nach Vorliegen der Leistungen von doCount AG ist die Auftraggeberin verpflichtet, diese unverzüglich
zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Ein durch eine ungerechtfertigte
Mängelrüge entstehender Aufwand bei doCount AG kann diese in Rechnung stellen.

4.7 doCount AG kann Datenträger, Daten und anders zur Verfügung gestelltes Material nach drei
Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber
nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.


5. Preis und Zahlungskonditionen

5.1 Es gelten die jeweils gültigen Tarife in Schweizer Franken, zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Ein Rabatt wird auf der
Rechnung direkt in Abzug gebracht und wird nur gewährt unter der Bedingung der Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen
kann der volle Betrag bzw. die Differenz in Rechnung gestellt und eingefordert werden.

5.2 In Auftrag gegebene Zusatzleistungen verrechnet doCount AG nach Aufwand zu einem Stundensatz
von CHF 180.00 plus Mehrwertsteuer resp. nach den tatsächlich angefallenen Aufwandkosten,
wie Expresskosten, Gebühren, Datenträger u.a.m. Nicht im Grundangebot enthaltene
Dienstleistungen, wie regelmässige oder unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen,
Reisezeit, häufige und regelmässige Probeausfertigungen, häufige Auftragsmutationen,
erhebliche Änderungen und Vervollständigung der Unterlagen, Lieferung von Spezialausfertigungen
etc. werden zum regulären Stundensatz pro Teilnehmer verrechnet.

5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von vertraglich vereinbarten monatlich wiederkehrenden
Leistungen verlangt, so reduziert sich die monatliche Gebühr im zweiten Monat bis
Ende der Unterbrechung um 50 %. Bei Wiederaufnahme der Leistungen kann doCount AG den
dadurch entstehenden Mehraufwand mit einer halben Monatsgebühr zusätzlich in Rechnung
stellen.

5.4 Rechnungsstellung erfolgt durch doCount AG nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten im
Rahmen eines Auftrages können monatlich vorschüssig abgerechnet werden. Werden Kosten,
Gebühren oder Tarife Dritter durch doCount AG für Rechnung des Auftraggebers bezahlt, so
erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus zuzüglich einer monatlichen
Administrationspauschale in der Höhe einer Arbeitsstunde.

5.5 Die Rechnungen der doCount AG sind innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von
Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig.

5.6 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen gerät der Auftraggeber am Verfalltag
ohne schriftliche Mahnung in Verzug. doCount AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, neben
einem allfälligen weiteren Schaden und der Inkassokosten einen Verzugszins von 8 % der
Forderungssumme und einen Unkostenbeitrag von CHF 100.00 pro Mahnung und Korrespondenz
in Rechnung zu stellen.

5.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges für Leistungen der doCount AG oder für Vergütungen der
über doCount AG abgerechneten Leistungen Dritter ist doCount AG nach vorgängiger Information
per E-Mail oder Brief berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen
Dritter ab Folgetag zu sistieren. Ein dadurch und durch die Wiederaufnahme der Leistungen
entstehender Mehraufwand kann doCount AG zusätzlich in Rechnung stellen. Eine Wiederaufnahme
der Leistungen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen.

 

6. Datum- und Platzierungsvorschriften

6.1 Für die Platzierung von Auftritten, Werbung und Anzeigen in bestimmten Medien, zu bestimmten
Zeiten und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften
haben nur Gültigkeit, wenn diese individuell vereinbart und vergütet sind. Andernfalls
werden sie als Platzierungswunsch behandelt.

6.2 doCount AG behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber die Anpassung von Auftritten, Werbung
und Anzeigen zu verlangen oder diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder das
Erscheinen aus technischen Gründen zeitlich vor- oder zurückzuschieben, sofern diese nicht
unbedingt termingebunden sind.

7. Nutzungs- und Urheberrecht

7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die von doCount AG geschaffenen Inhalte für die Dauer des
Vertrages für sich zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, diese Inhalte und das Recht zur Weiternutzung
ohne schriftliche Zustimmung von doCount AG an Dritte weiterzugeben oder für andere,
als die vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen. Urheberrechte und Immaterialgüterrechte
an diesen Werken verbleiben auch nach Vertragsende entschädigungslos bei doCount
AG.

7.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Vertragsende die durch doCount AG geschaffenen
Werke gegen Entschädigung zur eigenständigen Weiternutzung zu übernehmen, sofern der
Vertrag ordnungsgemäss beendet worden ist. Über die Höhe der Entschädigung vereinbaren
sich die Parteien individuell.

 

8. Geheimhaltungspflicht

8.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen beim Vertragsschluss und während der Vertragsdauer
von der Vertragspartei oder durch für diese handelnden Personen zugehenden oder bekannt
werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, oder in eigenem Nutzen oder zum Nutzen
Dritter weiter zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten
Dauer des Vertrages und für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags.
8.2 Die Parteien bewahren Stillschweigen über den Inhalt des zwischen ihnen geschlossen Vertrages.

 

9. Gewährleistung

9.1 doCount AG übernimmt die Gewähr dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäss
individueller Leistungsbeschreibung erfüllt werden und den dort beschriebenen Funktionen
im Wesentlichen entsprechen. Die Aufnahme bei einem bestimmten Webanbieter, bei
einem Suchdienst oder Internetverzeichnis werden so wenig wie eine bestimmte Rankingposition
in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen gewährt.
9.2 Bei Lieferung mangelhafter Grundlagen, Daten, Unterlagen etc., bei Fehlern von Übersetzung
fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebung, nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften,
bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften und anderen, durch
doCount AG nicht zu vertretenden Mängeln ist jede Haftung von doCount AG ausgeschlossen.
9.3 Bei Mängeln liegt die Beweislast für eine Vertragsverletzung, ein Verschulden von doCount AG
und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge beim Auftraggeber.
9.4 Jede Haftung für Zufall, leichte oder grobe Fahrlässigkeit wird für alle Schäden und Folgeschäden
soweit zulässig wegbedungen.
9.5 Für die Zulässigkeit, Verfügungsberechtigung und Freiheit von Rechten Dritter der vom Auftraggeber
angemeldeten, verlangten, zur Verfügung gestellten und verwendeten Begriffe, Inhalte,
Bilder und Rechte seiner Auftritte und Seiten ist allein der Auftraggeber verantwortlich,
insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
doCount AG prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers
Rechte Dritter verletzen und ist von jeder Prüfungspflicht befreit.
9.6 doCount AG hat das Recht, Begriffe, Auftritte, Inhalte oder Aufträge abzulehnen, die rechtsoder
sittenwidrig sind oder gegen die Regeln des Anstandes verstossen.
9.7 doCount AG ist nicht verpflichtet eigene rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten oder verwendeten und auf dessen Seiten enthaltenen Begriffe, Auftritte, Inhalte
oder Aufträge vorzunehmen. doCount AG ist auch nicht verpflichtet Rechte Dritter, wie
etwa Urheberrechte oder Markenrechte zu überprüfen, zu recherchieren oder zu überwachen.
9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, doCount AG hinsichtlich aller Ansprüche Dritter gemäss Ziffern
8.5 – 8.7 vollumfänglich schadlos zu halten.
9.9 doCount AG haftet nicht dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen
oder andere Beistellungen Dritter stets verfügbar, unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher
vorhanden sind.
9.10 doCount AG haftet nicht, wenn Zulieferer, Dienstanbieter oder Dritte nicht ordungsgemäss
leisten oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss
funktionieren.
9.11 Die Haftung von doCount AG ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Hindernisse bei doCount
AG, dem Auftraggeber oder Dritten auftreten, die sie trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt
nicht abwenden kann.
9.12 doCount AG übernimmt keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher
Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen,
Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr u.a.m.
9.13 Schadenersatz gegen doCount AG ist in jedem Fall auf die Höhe der vertraglich vereinbarten
Geldleistungen begrenzt.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Die Laufzeit des Vertrages und der darin vereinbarten Dienstleistungen wird zwischen dem
Auftraggeber und doCount AG schriftlich vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der Vertrag
für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

10.2 Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem
Brief zu erfolgen.

10.3 Der Vertrag kann ausserhalb der vertraglichen Kündigungsfrist jederzeit aus wichtigem Grund
gekündigt werden. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages liegen unter anderem
vor, bei einem über einen Monat dauernden Zahlungsverzug des Auftraggebers, wenn
über eine Partei der Konkurs oder die Nachlassstundung eröffnet worden ist, wenn Ansprüche
des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben
wird, der Auftraggeber Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen
gegenüber Drittparteien nicht einhält, Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten
Begriffe und Seiteninhalte gerichtlich bestreiten oder der Auftraggeber gegen wesentliche
Vertragspflichten, wie die Geheimhaltungspflicht, verstösst.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 do Count AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. doCount AG wird dem
Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb
von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten
AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen
AGB auch für alle bestehenden Aufträge.

11.2 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider
Parteien. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform,
welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden und die ausdrückliche
Zustimmung beider Parteien zum Ausdruck bringen, sind der Schriftform gleichgestellt.

11.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden
die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Der übrige Inhalt der
Bestimmungen und des Vertrages bleibt dadurch unberührt.

11.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist in Olten (SO). Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss
Schweizerischen internationalen Privatrechts.

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